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NKH Medienberatung AGB´s PDF Download

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der NKH Medienberatung

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der NKH Medienberatung (Nicole Kohlhas und Karen Heberer) und dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge über Vorträge/Seminare sowie Beratung, Planung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen in folgenden Bereichen: Anzeigenschaltung, PR, Marketing, und Event-Organisation. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von NKH Medienberatung sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind.

2. Die Beauftragung von NKH Medienberatung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NKH Medienberatung an.

3. Mit der schriftlichen Bestätigung durch NKH Medienberatung kommt ein Vertrag zwischen NKH Medienberatung und dem Auftraggeber über die in dem Auftrag spezifizierten Leistungen zustande.

III. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der beim Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

2. Von NKH Medienberatung übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3. NKH Medienberatung kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. NKH Medienberatung entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die im Angebot von NKH Medienberatung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Reisekosten, Auslagen, Gebühren und sonstige Abgaben sind in den Angebotspreisen nicht enthalten und von dem Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

2. Kommt nach einem Beratungsgespräch kein Auftrag zustande, wird ein Beratungshonorar berechnet. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

3. Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen abgenommen, sind die entsprechenden Teilvergütungen jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

4. Die Zahlung hat spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann NKH Medienberatung Verzugszinsen in Höhe von 5 - bei Kaufleuten in Höhe von 8 - Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

5. Fremdleistungen, die im Namen von NKH Medienberatung für den Auftraggeber beauftragt werden, werden dem Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Leistung berechnet und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. NKH Medienberatung ist berechtigt, sofort fällig werdende Vorauszahlungen bzw. Teilbeträge vom Auftraggeber einzufordern.

6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

V. Haftung

1. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten, Reinausführungen und –zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und - zeichnungen entfällt jede Haftung von NKH Medienberatung. NKH Medienberatung haftet darüber hinaus nicht für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Schutz- und Eintragungsfähigkeiten der Arbeiten. Etwaige NKH Medienberatung entstehende Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und Verfolgung gegenüber Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verwendung von Seiten des Auftraggebers gestellter Signets, Bildmaterialien, Logos und Zeichnungen sowie sonstiger fotografischer Produkte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sollte durch die Ausführung Rechte Dritter verletzt werden, so haftet allein der Auftraggeber. Er hat NKH Medienberatung von allen Ansprüchen, die von Seiten Dritter durch die Rechtsverletzung erwachsen, freizustellen.

VI. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder an NKH Medienberatung erteilte Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist.

2. Alle Entwürfe, Berichte, Organisationspläne, sowie Reinausführungen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Die Entwürfe, Berichte, Organisationspläne, Reinzeichnungen und -ausführungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von NKH Medienberatung im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

4. NKH Medienberatung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlich Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte – dies gilt auch für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen - bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und NKH Medienberatung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter oder/und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

VII. Rücktritt, Kündigung des Vertrages

1. Der Auftraggeber kann von dem Auftrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, kann NKH Medienberatung unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, je nach Auftragsgegenstand folgenden Schaden geltend machen:
• Bei einem Auftrag, der Beratungsleistungen zum Gegenstand hat, das Honorar für den nächsten mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin (Tagespauschale gemäß Angebot);
• Bei einem Auftrag, der Vorträge/Seminare zum Gegenstand hat, bis zwei Wochen vor Vortrags-/Seminartermin 50% des Honorars, danach das volle Honorar (gemäß Angebot);
• Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

2. Das Vertragsverhältnis ist für beide Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Das Recht der Parteien zur vorzeitigen Kündigung des Auftrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden sowie lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

3. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber NKH Medienberatung verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers handelt, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von NKH Medienberatung zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von NKH Medienberatung oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass NKH Medienberatung den Namen des Auftraggebers als Referenz zu Werbezwecken nutzt (z.B. Nennung des Auftraggebers auf der Homepage von NKH Medienberatung).

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Frankfurt am Main. NKH Medienberatung ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.